Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

(Stand Oktober 2022)

Der Dienstleister (nachstehend Taunusbüro und Konferenzservice GmbH –TBK- genannt) erbringt für den Kunden diverse Leistungen auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages. Neben den in diesem Vertragswerk enthaltenen

Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TBK als vereinbart.

§ 1 Gebrauchsüberlassung von Räumen

a) Der Anspruch des Kunden auf Übergabe der Räume entsteht erst nach Leistung der im Vertrag vereinbarten Sicherheit.

b) Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung ist der Kunde zu einer Nutzungsänderung nicht berechtigt.

c) TBK ist berechtigt, dem Kunden bei Bedarf ohne Angabe von Gründen einen anderen Büroraum vergleichbarer Größe im Objekt zur Verfügung zu stellen. Die Änderung der Raumzuweisung ist dem Kunden durch TBK 30 Tage im Voraus bekanntzugeben. Ein Anspruch auf Überlassung eines oder mehrerer bestimmter Büroräume besteht nicht.

d) Der Kunde ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vorzunehmen. Auch Veränderungen der Tapete, des Anstriches oder des Bodenbelages bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch TBK. Das Aufstellen und Anschließen elektrischer oder gasbetriebener Geräte sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch TBK. Namensschilder dürfen ausschließlich an den hierzu von TBK vorgesehenen Flächen für den Kunden von TBK in deren Einheitsausführung angebracht werden. Gestaltung und Materialauswahl obliegt TBK.

e) Die Entgeltberechnung erfolgt gemäß jeweils gültiger Preisliste. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie in der jeweils gültigen Preisliste.

f) Der Kunde verpflichtet sich, keine explosiven oder leicht entzündlichen Stoffe in den Räumen zu lagern. Jegliche Art der Tierhaltung ist untersagt.

g) Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der Räume. Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages die Räume in demselben Zustand wieder zu übergeben. Schönheitsreparaturen obliegen allein dem Kunden. Die Wiederherstellung des Zustandes bei Übergabe (gemäß Protokoll) darf ausschließlich von den von TBK benannten Fachfirmen im Auftrage des Kunden durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen bis zum Rückgabetag abgeschlossen sein. Einer gesonderten Aufforderung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen bedarf es nicht. Das Erfordernis der Fristsetzung und der Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB wird abgedungen.

h) Der Kunde erhält bei Vertragsbeginn je einen Schlüssel zu den Räumen ausgehändigt. Den Empfang der Schlüssel bestätigt er mit seiner Unterschrift. Er ist verpflichtet, diese sorgfältig aufzubewahren und die Nutzung durch unberechtigte Personen zu verhindern; das Anfertigen von Nachschlüsseln bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von TBK Sollten bei Vertragsschluss nicht sämtliche ausgehändigte Schlüssel zurückgegeben werden oder berechtigte Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Nachschlüsseln bestehen, ist TBK berechtigt, die Schließanlage auf Kosten des Kunden durch eine Fachfirma erneuern zu lassen.

i) Bei Beendigung des Vertrages ist das Büro in einem solchen Zustand zu übergeben, dass eine sofortige Nachfolgenutzung möglich ist. Sollte durch nicht ordnungsgemäße Übergabe eine Nutzung nicht unverzüglich möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, den Ausfallschaden zu ersetzen.

j) Schäden in den Räumen sind vom Kunden unverzüglich TBK anzuzeigen. Weitere Schäden oder Kosten, die dadurch eintreten, dass der Kunde eine unverzügliche Anzeige unterlässt, sind vom Kunden zu ersetzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Reparaturen selbst anzuordnen oder durchzuführen. Die Auftragserteilung gegenüber einer Fachfirma hat ausschließlich durch TBK zu erfolgen. Bezüglich etwaiger durch den Kunden verursachter Schäden ist dieser gegenüber TBK in Höhe der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorschusspflichtig.

k) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Räume zu überlassen. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch TBK.

l) Verstößt der Kunde gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen, so ist TBK zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Nach der fristlosen Kündigung ist der Kunde nicht berechtigt, das Büro weiter zu nutzen; die Anwendbarkeit des § 568 BGB ist abgedungen.

m) Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume einbringt, sind nicht durch TBK versichert; für Verlust und Beschädigungen haftet der Kunde selbst. An den eingebrachten Gegenständen entsteht für TBK ein Pfandrecht für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag.

n) Das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung enthält die Verbrauchskosten für Heizung und Strom sowie die wöchentliche Raumreinigung, soweit sie dem für die vereinbarte Nutzung üblichen Maß entsprechen. Erhöhte Verbrauchskosten, die durch die vertragswidrige Nutzung des Raumes entstehen oder auf falsches Heizverhalten zurückzuführen sind, können durch TBK zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Reinigung erfolgt 1 x wöchentlich und umfasst am Reinigungstag ebenfalls die Leerung von Papierkörben sowie die Entfernung von benutztem Geschirr, leeren Flaschen etc. Diese Arbeiten werden auf Wunsch des Kunden durch auch mehrmals wöchentlich übernommen. Die Berechnung pro zusätzlichen Durchgang erfolgt gemäß Preisliste.

o) Sollten Reparaturarbeiten in einem Raum erforderlich werden, ist TBK berechtigt, für die Dauer der Reparatur einen anderen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Kunde Schadenersatz geltend machen kann.

p) Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch zu vermeiden. Bei Benutzung von z.B. Nadeldruckern sind die Türen geschlossen zu halten, Das Rauchen in den Räumen ist grundsätzlich nicht gestattet. Verstöße gegen diese Vorschrift berechtigen TBK nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

q) Gegenstände von geringem Wert, die der Kunde nach Beendigung des Vertrages in den Räumen belässt, kann TBK auf dessen Kosten einlagern und nach Ablauf von vier Wochen entsorgen lassen, soweit der Kunde seiner Pflicht zur Räumung nicht nachkommt.

§ 2 Telekommunikationspaket

a) Das Basistelekommunikationspaket bei Einliegerkunden umfasst die Bereitstellung der Rufnummer sowie Abfragestellen an der Zentrale und im Sekretariat sowie einer Nebenstelle mit Apparat im Büro. Bei Nicht-Einliegerkunden umfasst das Basistelekommunikationspaket die Bereitstellung der Rufnummer sowie Abfragestellen an der Zentrale.

b) Die jeweils anfallenden Telefongebühren werden dem Kunden zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

c) Gebühreneinzelausdrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen eine Gebühr gemäß Preisliste zur Verfügung gestellt.

d) Kosten, die durch Klärung von Unstimmigkeiten der Telefonabrechnungen und der Telefonanlage entstehen, trägt der Kunde, soweit diese auf sein Fehlverhalten zurückzuführen sind.

§ 3 Serviceleistungen

3.1 Telefonservice

a) TBK nimmt für den Kunden unter der zur Verfügung gestellten Rufnummer die Telefongespräche unter dem von ihm gewünschten Namen entgegen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer sowie die monatlichen Anschluss- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

b) Bei Einliegerkunden werden die Telefonate zum Kunden durchgestellt. Bei Abwesenheit des Kunden bzw. bei Nicht-Einliegerkunden beinhaltet der Telefonservice das Notieren des Namens, der Rufnummer und des Anrufgrundes des Anrufers. Kunden erhalten die Nachrichten per E-Mail übermittelt.

c) In der Telefonservice-Pauschale sind nicht das Entgegennehmen von Aufträgen, Anfragen, die Aufnahme von Informationen u. ä. enthalten. Diese Serviceleistungen werden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

3.2 Telefaxservice über den zentralen Fax Anschluss

d) Die Pauschale für den Telefaxservice umfasst die zur Verfügung Stellung der zentralen Faxnummer für Faxeingang und -ausgang; die Übermittlung von Telefaxsendungen wird zusätzlich gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

e) Die Entgegennahme von Telefaxsendungen erfolgt über den zentralen Telefaxanschluß. Sofern der Kunde im Büro anwesend ist, erhält er eine persönliche Benachrichtigung über den Faxeingang, ansonsten werden eingehende Telefaxsendungen im Nachrichtenfach des Kunden zur Abholung deponiert. Die Vorlage der Telefaxsendungen auf den Schreibtisch des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Bei Nicht-Einliegerkunden erfolgt die Benachrichtigung innerhalb der Pauschale; Weiterleitungen werden gemäß Preisliste berechnet.

f) Die Übermittlung von Telefaxsendungen umfasst die Übermittlung der vom Kunden im Telefaxausgangsfach deponierten Faxsendungen an die vom Kunden auf der Sendung deutlich sichtbar notierte Telefaxnummer. Jede Übersendung wird mit einer gemäß der Preisliste berechnet, soweit diese mit höchstens drei Anwahl Versuchen gelingt. Sollten weitere Versuche notwendig sein, werden diese für je angefangene drei Versuche berechnet. Die Übermittlung wird abgebrochen, soweit vom Empfängertelefaxgerät drei Versuche als nicht erfolgreich angegeben werden. Die für die Telefax-Übermittlung jeweils anfallenden Gebühren werden gesondert gemäß Preisliste berechnet.

g) Es obliegt dem Kunden, die erfolgreiche Übermittlung des Faxes zu prüfen und ggf. erneut zu veranlassen. 

h) Mit der Ablage einer eingegangenen Telefaxsendung im Posteingangsfach des Kunden gilt der Brief als an diesen übergeben; für ein Abhandenkommen übernimmt TBK nach diesem Zeitpunkt keine Haftung.

3.3 Postservice

a) Postserviceleistungen werden innerhalb der Geschäftszeit und nicht an Wochenenden und Feiertagen erbracht

b) Enthalten sind die tägliche Postannahme und der tägliche Postausgang im unten angegebenen Umfang.

c) Die Postannahme enthält die Entgegennahme der Post, die Verteilung in die Kundenfächer und gegebenenfalls die Benachrichtigung des Kunden. Nicht enthalten sind das Öffnen und Datieren der Posteingänge. Dies wird auf Wunsch durch das Personal von TBK durchgeführt und nach je Posteingang pauschal abgerechnet. Nachnahmesendungen werden von TBK nicht angenommen, es sei denn, der Kunde übergibt dem TBK im Voraus den Nachnahmebetrag.

d) Der Postausgang enthält den Einwurf einfacher Briefe bis 24:00 Uhr in einen Briefkasten. Enthalten sind auch das Wiegen und Frankieren der Postausgänge in normalen Umfang. Über das normale Maß hinausgehende Aufträge werden auf Wunsch durch das Personal von TBK durchgeführt und nach tatsächlichem Zeitaufwand (Zeit) abgerechnet.

e) Eine Haftung von TBK für Schäden, die durch eine verspätete Absendung der Post entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die Post innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe an das Personal von TBK in einen Postkasten eingeworfen wird; innerhalb dieser Frist gilt die Post als durch TBK unverzüglich weitergeleitet. Soweit eine in diesem Sinne unverzügliche Weiterleitung unterbleibt, haftet TBK nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Absendung als Einschreiben / Wertbrief / Einschreiben mit Rückschein durch Abgabe in der Poststelle wird gesondert gemäß der Preisliste nach Zeitaufwand (Zeit) berechnet. Die Haftung ist auch insoweit auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes beschränkt.

f) Soweit der Kunde Ansprüche gegen TBK wegen des Verlustes von Posteingängen geltend machen will, trägt er die Beweislast dafür, dass der Posteingang TBK erreicht hat.

g) Wird auf Wunsch des Kunden das Wiegen und Frankieren der Postausgänge übernommen, haftet TBK nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden.

h) Soweit auf Wunsch des Kunden das Datieren und Öffnen der Post übernommen wird, haftet TBK nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die durch eine nicht zutreffende Datierung der Post eintreten. Nach Öffnung wird für die Vollständigkeit des Posteingangs keine Haftung übernommen.

3.4 Möbel- und Büroausstattungspaket

a) Der Kunde erhält bei Nutzung des Büroservice nach Absprache pro Arbeitsplatz einen Schreibtisch, mit Bürostuhl und Container sowie ein Sideboard oder Schrank in einer Standardausführung. Sonderwünsche (z.B. elektrisch verstellbarer Schreibtisch) oder höherwertige Möbel können auf Kundewunsch bestellt werden. Diese zusätzlich entstehenden Kosten werden auf die Servicepauschale umgelegt.

b) Bei Nichtinanspruchnahme der unter a) genannten Gebrauchsgegenstände erhält der Kunde jedoch keine Minderung der Servicepauschale.

c) Sofern der Kunde von TBK-Gegenstände zur Gebrauchsüberlassung erhält, ist er nicht berechtigt, die Gegenstände aus dem Büro zu entfernen, zu veräußern, zu übereignen oder zu beleihen. Im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat er auf die Eigentumsrechte von TBK hinzuweisen und TBK unverzüglich zu benachrichtigen.

d) Die Gegenstände sind vom Kunden sorgsam zu behandeln und nach Vertragsschluss in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie zur Verfügung gestellte wurden. Beschädigungen sind auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

e) Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen an den zur Verfügung gestellten Gegenständen durchzuführen oder zu veranlassen. Alle Mängel sind TBK unverzüglich anzuzeigen; für Schäden, die durch das Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, TBK nach vorheriger Anmeldung jederzeit den Zugang zu den Räumen zu dem Zweck zu gestatten, um den Zustand der Büroausstattung und -einrichtung zu überprüfen.

3.5 Besprechungen / Coworking / Tagesbüros und Veranstaltungen

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen
a) Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
• Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gebühr
• Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gebühr
• Rücktritt bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gebühr
b) Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens der TBK ist möglich durch:
• technisch bedingte Ausfalle
• andere wichtige Grunde (Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) In diesem Falle wird durch die TBK versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die TBK verursacht worden ist. Für Schaden an Equipment der TBK, die während einer Nutzung durch Kunden oder deren Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Kunde. Im Falle eines Schadens werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern die TBK durch nicht von ihr zu verantwortende Umstande und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

3.6 Zusätzliche Serviceleistungen

a) TBK bietet neben den o.g. Serviceleistungen weitere Dienstleistungen an, insbesondere einfache, mittlere und anspruchsvolle Sekretariatsarbeiten, Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung. Die jeweils gültigen Preise für die zusätzlichen Serviceleistungen liegen im Sekretariat aus.

b) Die Abrechnung der zusätzlich in Anspruch genommenen Serviceleistungen erfolgt nach den internationalen Standards bzw. bei Sachbearbeitung nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, und zwar in Zeiteinheiten, quartalsweise gesondert. 

c) Eine Übernahme von Guthabenzeiten bzw. - Telefonaten in den nächsten Monat ist nicht möglich.

§ 4 Erhöhung der Kosten für die Serviceleistungen

a) Die Preise für die Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen können von TBK erhöht werden, wenn die Kosten für TBK sich erhöhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die zur Verfügung gestellten Leistungen erweitern, sich die Personalkosten erhöhen, sowie die Basismiete, die TBK an den Gebäudeeigentümer zahlt, die Kosten von Versorgungsunternehmen und sonstige Nebenkosten sich erhöhen.

b) Die Erhöhung der Preise wird von TBK drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gilt als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

a) Die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten sowie die Pauschale für die Serviceleistungen sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Eine Minderung ist nur möglich, wenn der Kunde den Mangel einen Monat im Voraus schriftlich angezeigt und TBK die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt hat.

b) Der Abrechnungsbetrag für die zusätzlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen wird für den jeweils abgelaufenen Monat gemeinsam mit dem Pauschalbetrag für den folgenden Monat in Rechnung gestellt. Das Entgelt für die zusätzlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist bis zum 15. Kalendertag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats zu zahlen.

c) Der Kunde leistet bei Vertragsunterzeichnung eine Sicherheitsleistung in Höhe des Zweifachen der vertraglich vereinbarten monatlichen Gebühren. Bei nachträglicher Leistungssteigerung und/oder Anhebung der monatlichen Gebührensätze erhöht sich die zu hinterlegende Sicherheitszahlung entsprechend. Die Sicherheitszahlung wird nicht verzinst. Sie dient ausschließlich zur Sicherung etwaiger Ansprüche durch TBK. Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen ausstehende Beträge ist ausgeschlossen. Bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung steht TBK ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

d) TBK ist berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 12 % per anno zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.

e) Sämtliche dem Kunden genannten und bekannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

f) Der Kunde erteilt TBK eine Vollmacht zur Abbuchung der monatlichen Vorauszahlung sowie der monatlichen Servicekosten gemäß monatlicher Abrechnung.

§ 6 Haftung der TBK

a) Die TBK haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen ihrer Mitarbeiter. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadenersatzbetrag in Höhe von EUR 2.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Als nur leicht fahrlässig gelten insbesondere das unrichtige Aufnehmen von Namen und Telefonnummern im Rahmen des Telefondienstes sowie Tipp- und Rechenfehler.

b) TBK haftet nicht für solche Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

c) Für Schäden, die aufgrund von Fehlern des durch den Telefon- oder Internetanbieters dargestellten Anschluss oder der durch unseren Dienstleister zur Verfügung gestellten Telefon- und Faxanlage entstehen, haftet TBK nur in dem Umfang, in dem auch dieser haftet.

d) Eine Haftung für Schäden, die auf das Auftreten von Computerviren oder Hackerangriffen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

e) Der Kunde stellt TBK von jeglicher Haftung frei, wenn auf seinen Wunsch hin Briefe, Nachrichten, E-Mails oder Telefaxe u. ä. im Auftrage unterschrieben und/oder dem Adressaten übermittelt werden.

f) Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden, für den er TBK ersatzpflichtig machen will, TBK innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden per Einschreiben gegen Rückschein mitzuteilen.

§ 7 Persönliche Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterschriebenen Vertrag.

b) Soweit es sich bei dem Kunden um eine GmbH handelt, haftet der unterzeichnende Geschäftsführer unbeschränkt persönlich neben der GmbH für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Das gleiche gilt für den Fall der GmbH & Co. KG für den unterzeichnenden Geschäfts-führer der Komplementär-GmbH. Er übernimmt insoweit die selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.

c) Der Kunde hat jeden Wechsel seines Wohnsitzes unverzüglich gegenüber TBK anzuzeigen. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht berechtigen TBK zur fristlosen Kündigung des Vertrages. 

§ 8 Kündigung und fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges/Zahlungsunfähigkeit

Der zwischen dem Kunden und TBK abgeschlossene Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. TBK ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde:

a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Einrichtung von mehr als 50 % des Raumnutzungsentgeltes im Verzug ist,

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Einrichtung des Raumnutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Raumnutzungsentgelt für zwei Monate erreicht,

c) mit dem Entgelt für tatsächlich in Anspruch genommene zusätzliche Dienstleistungen in Verzug gerät und dieser Betrag die Höhe von zwei monatlichen Gesamtdienstleistungspauschalbeträgen übersteigt,

d) trotz vorheriger Abmahnung gegen vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere wiederholt in Zahlungsverzug gerät. Zur Kündigung berechtigt insoweit der trotz Abmahnung wiederholte Verzug bezüglich sämtlicher möglicher Forderungen aus diesem Vertrag, insbesondere auch der Verzug bezüglich einmaliger Zahlungen,

e) die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen ist, die Insolvenz über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist.

Eingehende Zahlungen werden von TBK zunächst auf das geschuldete Pauschalentgelt für Dienstleistungen und technische Ausstattung verrechnet. Sodann erfolgt die Verrechnung auf das für die Nutzung der Räumlichkeiten vereinbarte Entgelt. Diese Tilgungsreihenfolge ist für beide Parteien verbindlich.

Das Bestehen eines ungekündigten Nutzungsverhältnisses bezüglich der Räumlichkeiten ist Geschäftsgrundlage der Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen und Gebrauchs-gewährung an der technischen Ausrüstung. Liegen die Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Raumüberlassung vor, ist TBK zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses berechtigt.

Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist TBK berechtigt, 70 % des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für die restliche Vertragslaufzeit ohne weiteren Nachweis als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.

§ 9 Konkurrenzschutz

a) Der Kunde verpflichtet sich, keine Dienstleistungen anzubieten, die mit den von TBK angebotenen Leistungen in Konkurrenz stehen.

b) Ein Anspruch auf Konkurrenzschutz zwischen den einzelnen Nutzern innerhalb des Dienstleistungscenters besteht nicht. TBK ist berechtigt, auch Verträge mit mehreren Anbietern identischer Leistungen oder Produkte innerhalb eines Dienstleistungscenters abzuschließen.

c) Der Kunde verpflichtet sich, keine angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter der TBK und auch keine für die TBK eingesetzten Zeitarbeitskräfte während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung bei TBK oder vor Ablauf von 6 Monaten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen TBK und dem Mitarbeiter zu beschäftigen bzw. einzustellen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe von mindestens EUR 5.000,00 fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

d) Verstöße gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigen TBK zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. 

§ 10 Schriftformerfordernis

Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und - kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.


 

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